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Die Kosten, die Ihnen bei Behandlungen durch Heilpraktiker entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen. Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.
Eine (Teil-)Übernahme der Behandlungskosten erfolgt von Privatversicherungen (PKV) und privaten Zusatzversicherungen entsprechend den individuell vereinbarten Tarifen. Weiterhin ist die (Teil-)Übernahme durch die sog. Beihilfen (Beamte / Post) üblich.
In der Regel erfolgt eine Behandlungskostenerstellung im Rahmen der Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), falls nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen mit mir getroffen wurden.
Das GebüH stellt dabei keine Gebührenfestlegung dar, sondern ist ein Verzeichnis des durchschnittlich üblichen Vergütungsrahmens der in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Heilpraktiker, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient.
Individuelle Sonderregelungen (z.B. Behandlungskosten für Kinder und Jugendliche) sind nach Absprache mit mir möglich.
Behandlungsangebote (z.B. Raucherentwöhnung, Gutscheine) auf Anfrage.
Bitte sprechen Sie mich persönlich an, falls Sie Fragen zu meinen Leistungen und Behandlungskosten, individuellen Sonderregelungen und Behandlungsangeboten haben.
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